Allgemeine Geschäfts­­bedingungen
Nadine Haltner Fotografie

  • Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im Ermessen der Fotografin.
  • Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Lichtbildern um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
  • RAW-Dateien bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde erhält die Dateien bearbeitet in hochauflösendem jpg-Format ohne Wasserzeichen.
  • Sämtliche Lichtbilder werden digital angefertigt und gespeichert. Die Fotografin ist 10 Wochen nach dem Hochzeitstermin nicht mehr zur weiteren Speicherung der Daten verpflichtet.
  • Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand der Lichtbilder betreffen, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu.
  • Für technische Ausfälle des optimalen Equipments kann die Fotografin nicht haftbar gemacht werden.
  • Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung eine Lizenz zur privaten Nutzung der Lichtbilder. Er darf sie ohne Einschränkung an Familie und Freunde weitergeben und sie auch in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten (z.B. Florist, Friseur, Location etc.) das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  • Bei Verwendung der Bilder hat der Kunde die Urheberschaft lesbar am Bild mit © Nadine Haltner Fotografie zu kennzeichnen. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen wäre.
  • Vor der Veröffentlichung der Lichtbilder durch Nadine Haltner Fotografie wurde von den Auftraggebern die Erlaubnis zur Veröffentlichung eingeholt. Sollte es dennoch Grund zur Beanstandung geben oder ihr findet euch auf einem Foto wieder von dem ihr möchtet, dass es entfernt wird, nehmt bitte Kontakt mit mir auf, so dass ich es umgehend entfernen kann.
  • Innerhalb von 2 Wochen nach einem Shooting und innerhalb 4 Wochen nach der Hochzeit erhält der Kunde, zusammen mit den Daten, eine Gesamtrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
  • Bei einer Terminabsage von weniger als 24h vor einem Shootingtermin werden 50% der Shootinggebühren in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Absagen (am gleichen Tag) 100% des Preises, da so leider nicht mehr die Chance besteht den Termin anderweitig zu vergeben. Ebenso bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung (Krankheit ausgenommen). Verspätungen von mehr als 20 Min. ohne telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie per Mail festgelegt wurde. Kommt ein Kunde zu spät zum Shootingtermin ist dies sein eigenes Verschulden und die Zeit wird berechnet.
  • Bei Hochzeitsreportagen gilt:
    Sollte das Brautpaar aus persönlichen Gründen den vereinbarten Termin der Hochzeit stornieren, verschieben oder absagen wollen, muss dies so früh wie möglich kommuniziert werden. Da der Termin dennoch für andere Kunden nicht mehr buchbar war, handelt es sich um einen 100% Ausfall für die Fotografin.
    Daher gelten folgende Storno- bzw. Ausfallgebühren:
    – Bis 6 Monate vor der Hochzeit = 30% des gebuchten Pakets
    – Bis 3 Monate vor der Hochzeit = 50% des gebuchten Pakets
    – Unter 3 Monaten vor der Hochzeit = 95% des gebuchten Pakets
    Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt nicht erstattet.
  • Weitere Punkte werden vertraglich geregelt.